Thüringens Asylleitsatz bekommt Nebensätze
Auch Rot-Rot-Grün wird an Abschiebungen nicht vorbei kommen
War der flüchtlingspolitische Leitsatz der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen vor einigen Monaten noch, dass »aus Flüchtlingen Neubürger« gemacht werden müssten, so zwingt die immer weiter steigende Zahl von Asylsuchenden die Verantwortlichen in Erfurt, diesem Leitsatz nun noch andere Sätze ziemlich eng anbei zu stellen. Zwar bleibt für Rot-Rot-Grün das mit dem Leitsatz formulierte Ziel grundsätzlich bestehen. Doch hat Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) inzwischen ausdrücklich angekündigt, dass Schutzsuchende, deren Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden ist, in Zukunft konsequent aus Thüringen abgeschoben werden.
Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) hatte nach einem Thüringer Flüchtlingsgipfel im April noch erklärt, der Freistaat setze vor allem darauf, dass abgelehnte Asylbewerber das Land freiwillig verließen - was angesichts der Tatsache, dass Abschiebungen aufwendige und zeitintensive Verfahren sind, selbstverständlich auch eine pragmatische Lösung ist. Nach Zahlen des Landesverwaltungsamts, bei dem die Zentrale Abschiebestelle Thüringens angesiedelt ist, verließen zwischen dem 1. Januar und dem 27. Mai 2015 280 abgelehnte Asylbewerber Thüringen unter Inanspruchnahme finanzieller Leistungen aus einem humanitären Hilfsprogramm. Zwischen dem 1. Januar und dem 27. Juli 2015 wurden dagegen nur 74 Abschiebungen auch wirklich vollzogen, 333 platzten.
Dass Poppenhäger nun trotzdem verstärkt zum Instrument der Abschiebung greifen will, begründet er damit, auch diese Maßnahmen seien »grundsätzlich rechtsstaatliche Mittel, um ein geordnetes Asylverfahren sicherzustellen«. Es gelte, bei »Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive« die vorhandenen rechtlichen Instrumentarien »konkret in die Tat umzusetzen«. Der Rechtsstaat müsse sich gerade auch in schwierigen Situationen bewähren. Andernfalls drohe ein Akzeptanz- und Vertrauensverlust bei den Menschen im Land in das Grundrecht auf Asyl. Mit konsequenten Abschiebungen würden so auch die geschützt, »die berechtigterweise in die Bundesrepublik Deutschland kommen, um hier Schutz vor politischer Verfolgung zu suchen«.
Damit greift der Innenminister Argumente auf, die die Opposition in Thüringen seit Langem zugunsten von mehr Abschiebungen vorbringt. Im politischen Erfurt wird deshalb schon darüber spekuliert, ob Poppenhäger für seinen Kurs die volle Unterstützung des Dreierbündnisses hat. Vor allem LINKE und Grüne hatten sich immer wieder für ein Bleiberecht für möglichst viele Flüchtlinge stark gemacht. Bislang allerdings hat sich noch niemand öffentlich mit Kritik an Poppenhäger vorgewagt - obwohl der seinen Worten auch Taten folgen lässt. Die Zentrale Thüringer Abschiebestelle soll so schnell wie möglich doppelt so viel Personal wie bisher bekommen: Acht statt bislang vier Mitarbeiter; was freilich die Zahl der Abschiebungen - in absoluten Zahlen - nicht explodieren lassen dürfte. Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes liegen bei der Zentralen Abschiebestelle Thüringens derzeit etwa 800 Akten, die bearbeitet werden müssen.
Neben der Macht des Faktischen - die Flüchtlingsheime der Landeserstaufnahme sind in Thüringen ebenso überbelegt wie die Flüchtlingsunterkünfte in vielen Kommunen - haben vor allem vehement und seit Langem vorgetragenen Forderungen vieler Thüringer Landräte nach konsequenter Abschiebung Rot-Rot-Grün dazu gezwungen, dem einen Leitsatz nun auch Nebensätze beizufügen. In zahlreichen kreisfreien Städten und Landkreisen könnte demnächst etwas eingeführt werden, was es so bislang in Thüringen noch nicht gibt: Containerdörfer, weil die Kommunen die Menschen nicht mehr unterbringen können. Im Landkreis Hildburghausen - einem der südlichsten im Land - gibt es schon zwei konkrete Plätze, an denen die Container demnächst stehen sollen.
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