Keine Juristenausbildung für »Die Rechte«-Mitglied
Oberverwaltungsgericht Münster weist Eilantrag des Mannes gegen das Urteil ab
Er hat mehrere rechte Straftaten begannen und wollte gerne Jura studieren. Doch dafür ist er nicht mehr länger würdig, hat nun ein Gericht entschieden. Die Summe seiner Taten überzeugten den Richter.
Münster. Das Land Nordrhein-Westfalen darf einem wegen rechter Straftaten verurteilten Jurastudenten den Zugang zur Juristenausbildung verweigern. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Mannes ab, der sich erfolglos für den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm beworben hatte. Nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW sei der Mann, der Mitglied der Partei »Die Rechte« ist, aufgrund seiner mehrfachen Vergehen unter anderen wegen Volksverhetzung und Körperverletzung nicht würdig für den Staatsdienst, heißt es in dem am Donnerstag veröff...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.