Mängel bei Küchenutensilien

Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen

Küchenutensilien und Geschirr aus Kunststoff und Silikon sind aus der Küche nicht mehr wegzudenken. Sie werden zum Backen, zum Aufwärmen in der Mikrowelle oder zum Kochen und Braten genutzt. Doch nicht jeder Kunststoff verträgt heiße Temperaturen, ohne unerwünschte Stoffe an Lebensmittel abzugeben. Wie ernst nehmen es die Hersteller mit der Kennzeichnung für eine sichere Verwendung?

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) informiert, nahmen die Verbraucherzentralen bundesweit Silikonbackformen, Mikrowellengeschirr, Pfannenwender und Melamingeschirr unter die Lupe. In 33 Geschäften wurden insgesamt 78 Produkte im Hinblick auf die Materialangabe, Temperatur- und Verwendungshinweise überprüft.

Keines der untersuchten Produkte hat die Anforderungen an Vollständigkeit, Lesbarkeit, Verständlichkeit und Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung erfüllt. Die gesetzlich geforderten Angaben werden von den Herstellern großzügig zu ihren Gunsten ausgelegt. Einige Beispiele aus dem Marktcheck:

Melamin: Geschirr aus Melamin darf nur bis maximal 70 Grad Celsius erwärmt werden, da ansonsten schädliche Bestandteile an das Lebensmittel abgegeben werden. Dieser Hinweis sollte deutlich lesbar auf dem Geschirr angebracht sein. Der Marktcheck ergab: Bei dem überprüften Kindergeschirr aus Melamin fehlte bei ...


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