Zwangsweise in die Rente

Urteil: Langzeiterwerbslose müssen Ruhestand mit 63 akzeptieren

Berlin. Langzeitarbeitslose dürfen vorzeitig und mit finanziellen Abschlägen verrentet werden, auch wenn sie das nicht wollen. Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Fall eines erwerbslosen Mannes, der gegen das Jobcenter in Duisburg geklagt hatte. Das hatte ihn im Jahr 2012 aufgefordert, einen Antrag auf vorzeitige Verrentung mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu stellen. Erst zum 1. August 2015 hätte der Kläger aber ...


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