Datenschutz: Nachbesserungen an EU-Verordnung gefordert

Datensparsamkeit und strikte Regeln für Profilbildung

Berlin. Angesichts der entscheidenden Phase in den Verhandlungen über ein neues europäisches Datenschutzrecht fordern die deutschen Datenschutzbeauftragten eine Reihe von Nachbesserungen. Es gebe »kranke Punkte« bei der Datenschutz-Grundverordnung, »die noch korrekturbedürftig sind«, sagte Michael Ronellenfitsch, derzeit Vorsitzender der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, am Mittwoch in Berlin.

Jeden Tag werde eine unvorstellbare Menge auch personenbezogener Daten erzeugt, sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, mit Verweis auf die allgegenwärtige Datenverarbeitung. Deshalb müsse das Prinzip der Datensparsamkeit, das schon seit vielen Jahren im deutschen Datenschutzrecht verankert sei, auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich vorgegeben werden. Dies sei auch kein Widerspruch zu den Big-Data-Technologien - also dem Umgang mit massenhaft anfallenden Daten.

K...


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