Keine Entschädigung für fehlende Kitaplätze
Oberlandesgericht Dresden weist Klage von Müttern ab
Kitaplätze für Kleinkinder sind oft knapp. Schadenersatz für leer ausgegangene Eltern gibt es laut einem Urteil aus Dresden aber nicht. Denn deren Rechte sind begrenzt.
Dresden. Drei Mütter aus Leipzig erhalten doch keine finanzielle Entschädigung wegen fehlender Kitaplätze. Am Mittwoch wies das Oberlandesgericht in Dresden die Klagen in zweiter Instanz ab. Die Frauen hatten keinen Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder gefunden und konnten deshalb erst später als geplant wieder in ihren Job einsteigen. Von der Stadt Leipzig hatten sie deshalb Schadensersatz für den Verdienstausfall verlangt.
Eltern von Kindern im Alter zwischen einem und drei Jahren haben seit August 2013 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. ...
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