Unionspolitiker erwägen Änderung des Grundgesetzes
Bundesregierung: Recht auf Asyl bleibt unangetastet / Kritik von SPD und Amnesty International
Anfang der 1990er Jahre hat die Politik bereits das Grundgesetz geändert - als Reaktion auf die damals hohen Flüchtlingszahlen. In der Union gibt es Überlegungen, das erneut zu tun.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will notfalls mit einer Verfassungsreform auf die steigenden Flüchtlingszahlen reagieren. Eine Grundgesetzänderung könnte die Finanzierungswege zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu ordnen und dadurch die Hilfen für Asylbewerber in Deutschland erleichtern, erklärte der Minister. Er bezog sich auf Überlegungen aus der Unionsfraktion, nach denen der Bund den Kommunen direkte Finanzhilfen für Flüchtlinge zukommen lassen soll. Dies lässt das Grundgesetz nicht zu: Bisher kann der Bund nur den Ländern Geld überweisen. In der Union gibt es Vorwürfe, dass die Länder die Mittel nicht immer an die Kommunen weitergeben. Eine Grundgesetzänderung könnte »andere Finanzierungswege« öffnen, so de Maizière.
Für die Änderung des Grundgesetzes gelten hohe parlamentarische Hürden. Sie erfordert Zweidrittelmehrheiten jeweils im Bundestag und im Bundesrat. Im Bundestag verfügt die Große Koalition über eine...
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