Deutschland darf EU-Bürgern Hartz IV verweigern

EuGH-Urteil: Bundesrepublik muss keine Sozialhilfe zahlen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutsche Regelungen zu Hartz-IV-Leistungen für arbeitslose EU-Ausländer grundsätzlich bestätigt. Laut dem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil haben Unionsbürger keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie in Deutschland noch nicht gearbeitet haben. Waren sie weniger als ein Jahr beschäftigt und wurden dann arbeitslos, haben sie nur für sechs Monate Anspruch auf weiteren Aufenthalt und Sozialhilfe. (Az. C-67/14)

Interessant: Noch im März war der Generalanwalt des EuGH zu einem ganz anderen ergebnis gekommen. Dieser hatte die nun für zulässig erklärte Praxis beanstandet, da sie dem Grundsatz auf Gleichberechtigung widerspreche. Eine grundsätzliche Sperre, so Gutachter Melchior Wathelet, dürfe es nicht automatisch geben.

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