Mein Kind, dein Kind, unser Kind

Fragen & Antworten zum Sorgerecht in Patchworkfamilien

  • Michaela Zientek, Juristin der D.A.S.
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Viele Kinder wachsen nicht mehr in der »klassischen« Familie, sondern in einer Patchwork- oder Stieffamilie auf. Was folgt rechtlich daraus für das Sorgerecht?

In Patchworkfamilien hat mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie mit eingebracht. Den Familienalltag dieser Kinder regeln dann teilweise die Stiefmutter oder der Stiefvater.

Wer aber hat in Patchworkfamilien das Sorgerecht?

Üben die leiblichen Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus, ist für das tägliche Leben allein der Elternteil zuständig, bei dem das Kind lebt (§ 1687 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Er hat dann das sogenannte »kleine Sorgerecht«. Bei wichtigen Entscheidungen - wie etwa einer Operation oder einem Schulwechsel - hat jedoch der andere sorgeberechtigte Elternteil mitzureden.

Im Alltag einer Patchworkfamilie kümmert sich aber oft auch der neue Partner, also der Stiefelternteil, um das Kind. Doch rein rechtlich haben Stiefmutter oder Stiefvater kein automatisches Mitbestimmungsrecht. Allerdings können die beiden sorgeberechtigten Elternteile den Stiefelternteil bevollmä...


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