Irreführung des Verbrauchers
Sachsen-Anhalt: Prüfer beanstanden jede vierte Probe von Nahrungsergänzungsmitteln
Halle. Sachsen-Anhalts Landesamt für Verbraucherschutz hat bei seinen Lebensmittelkontrollen im vergangenen Jahr besonders häufig Nahrungsergänzungsmittel beanstandet. Von den 160 untersuchten Proben aus diesem Bereich wurde jede vierte bemängelt, wie das Amt am Mittwoch in Halle mitteilte. Besonders häufig kritisierten die Experten falsche oder irreführende Versprechungen sowie die Zusammensetzung, wie die zuständige Bereichsleiterin Hannelore Klingemann sagte. Seit Jahren nehme die Zahl der Nahrungsergänzungsmittel in den Supermarktregalen zu. Bei den Risiken und Beanstandungen sei kein Rückgang zu verzeichnen.
Insgesamt untersuchten die Experten gut 11 000 Lebensmittelproben und hatten bei zwölf Prozent etwas zu bemängeln. Als gesundheitsschädlich seien 0,3 Prozent aller Stichproben eingestuft worden. Ein Großteil ging auf Salmonellenfunde in frischem Hackfleisch zurück.
Bei der Auswahl der Proben machen die Experten in Halle eine Risikoabwägung. Was ist besonders verderblich, was ein Grundnahrungsmittel? Die meisten Lebensmittelproben waren Fleisch, Wild, Geflügel und Wurst. Auch Fertiggerichte, Obst und Gemüse, Backwaren sowie alkoholfreie Getränke landen vergleichsweise häufig in den Labors in Halle. Dort werden sie etwa auf Keime und Verunreinigungen, ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Damit ergänzen sie als unabhängige Instanz die Eigenkontrollen der Hersteller. »Wir sind sozusagen die Kontrolle der Kontrolle«, sagt Klingemann. »So wollen wir die wenigen schwarzen Schafe finden.«
Auch bei den alkoholfreien Getränken beanstandeten die Experten mehr als jede fünfte Probe. Dabei fanden sie besonders im bei Kindern beliebten Slush-Eis Mängel - sieben von elf Proben fielen durch. Sie überschritten die Höchstmengen von Farb- und Konservierungsstoffen - oder es fehlten Hinweise auf Zusatzstoffe.
Die Untersuchungsergebnisse gehen an die Zuständigen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dort wird entschieden, was nötig ist, wie Jens Pröhl vom Landesverwaltungsamt beschreibt. Bei einer Gesundheitsgefahr werde eine Schnellwarnung herausgegeben. Das Unternehmen wird aufgefordert, die betroffene Charge so schnell wie möglich aus dem Markt zurückzunehmen. Zudem wird geprüft, ob weitere Produkte betroffen sein könnten. Auch bei weniger schwerwiegenden Mängeln gibt es laut Pröhl Nachkontrollen und Auflagen. Die Folgen für die Verursacher können von der Verwarnung über Bußgelder bis zum Strafverfahren reichen.
Aus Sicht von Bereichsleiterin Klingemann wird das Risiko etwa von Pflanzenschutzmitteln im Essen eher überschätzt. Andere, realere Gefahren bekämen mitunter zu wenig Beachtung. Gesundheitsgefährdend sei vor allem falsche Ernährung, sagt die erfahrende Lebensmittelchemikerin, sowie mikrobiologische Belastungen etwa durch Noroviren oder Schimmelpilze. Zudem sieht sie eine Gefahr beim Konsumenten selbst: »Die Alltagskompetenz in Sachen Ernährung nimmt ab und wird ersetzt durch Ernährungstrends«, sagt sie. Dabei sei es wichtig, auf die richtige Kühlung und Lagerung sowie die Hygiene in der eigenen Küche zu achten, um Gefahren zu minimieren. dpa/nd
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