Die größten Fallstricke

Mietverträge

Wer kennt das nicht? Der Umzug in die neuen vier Wände steht bevor, doch der Stress mit dem alten Vermieter trübt die Vorfreude auf das neue Heim: Aufwendige Schönheitsreparaturen stehen im Raum oder etwaige Nebenkosten sollen mit der Kaution verrechnet werden etc. Es gibt also viele Fallstricke.

Um vorweg Ärger zu vermeiden, sollten Mieter bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages aufmerksam sein. Fabian Mellin vom Immobilienportals moovin erklärt an Hand aktueller Fallstricke, worauf Mieter achten müssen.

Das Beste zuerst: Kein Mieter muss automatisch bei Auszug die Wohnung renovieren. Laut aktueller Gesetzeslage sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters. Aber: Ist im Mietvertrag eine wirksame Klausel über Schönheitsreparaturen vereinbart, muss der Mieter renovieren.

Doch auch hier gelten Regeln: Schönheitsreparaturen dürfen nur umfassen, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat. Schlimmstenfalls heißt das: Tapezieren, Streichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen der Heizkörper, Türen und Fenster innerhalb der Wohnung. Das Abschleifen von Parkettböden gehört ebenso wenig dazu, wie das Renovieren einer vorher unrenovierten Wohnung.

Ist nur eine einzige Klausel rechtlich fr...


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