Bundeswehreinsätze: Karlsruhe stärkt Rechte des Bundestages
Auch bei bewaffneten Rettungsmissionen muss der Bundestag befragt werden
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte gestärkt. Demnach gilt der sogenannte Parlamentsvorbehalt »allgemein für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte« im Ausland, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe bestimmte. Auch bei bewaffneten Rettungsmissionen muss der Bundestag daher befragt werden. Im konkreten Fall ging es um einen Rettungseinsatz deutscher Soldaten im Bürgerkriegsland Libyen 2011. (Az.: 2 BvE 6/11)
»Bei Gefahr im Verzug ist die Bundesregierung ausnahmsweise berechtigt, den Einsatz vorläufig alleine zu beschließen. Si...
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