»Happy Birthday« für alle
Urteil in Los Angeles
Das Geburtstagslied »Happy Birthday« ist weltbekannt - doch wem gehören die Rechte? Niemandem, hat jetzt ein Bundesgericht in Los Angeles entschieden: Das Lied ist Allgemeingut. Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Musikriesen Warner Music Group, der bisher das Urheberrecht für sich beansprucht und kräftig abkassiert hatte, wenn »Happy Birthday« öffentlich oder zu kommerziellen Zwecken verwendet wurde. Warner werde das Urteil prüfen und weitere Optionen erwägen, sagte ein Firmensprecher der »Los Angeles Times« zufolge.
Das Urheberrecht wurde 1935 erstmals von der Firma Clayton F Summy angemeldet, doch nach Ansicht von Richter George King galt dieses nur für ein Klavier-Arrangement der Melodie, nicht für den Text. Warner...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.