»Happy Birthday« für alle

Urteil in Los Angeles

  • Valerie Hamilton
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Das Geburtstagslied »Happy Birthday« ist weltbekannt - doch wem gehören die Rechte? Niemandem, hat jetzt ein Bundesgericht in Los Angeles entschieden: Das Lied ist Allgemeingut. Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Musikriesen Warner Music Group, der bisher das Urheberrecht für sich beansprucht und kräftig abkassiert hatte, wenn »Happy Birthday« öffentlich oder zu kommerziellen Zwecken verwendet wurde. Warner werde das Urteil prüfen und weitere Optionen erwägen, sagte ein Firmensprecher der »Los Angeles Times« zufolge.

Das Urheberrecht wurde 1935 erstmals von der Firma Clayton F Summy angemeldet, doch nach Ansicht von Richter George King galt dieses nur für ein Klavier-Arrangement der Melodie, nicht für den Text. Warner...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.