Etappensieg für Facebook-Kritiker

EuGH-Anwalt: Daten von Europäern in den USA schlecht geschützt

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Luxemburg. Durch den Streit zwischen Facebook-Kritiker Max Schrems und dem Onlinenetzwerk könnte die ungewollte Übermittlung persönlicher Daten von Europäern in die USA schwieriger werden. In einem Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) befand Generalanwalt Yves Bot, dass die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, mit der das Datenschutzniveau der USA als ausreichend eingestuft wurde, ungültig sei. Grund sei, dass »das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten es gestatten, die übermittelten personenbezogenen Daten von Unionsbürgern in großem Umfang zu sammeln, ohne dass diese über einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verfügen«.

Die Europa-Zentrale von Facebook im irischen Dublin übermittelt die Daten ihrer europäischen Nutzer zumindest in Teilen an Server in den USA. Mit seiner Klage verlangte Schrems vom irischen Datenschutzbeauftragten, dies zu unterbinden. Der jedoch hatte das Ansinnen abgelehnt. Agenturen/nd

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