Linke fordern Straffreiheit für private Fluchthelfer

Korte: »Angesichts der momentanen Lage das Mindeste« - humanitäres Engagement darf nicht kriminalisiert werden

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Berlin. Die Linksfraktion im Bundestag fordert Straffreiheit für private Fluchthelfer, die unentgeltlich Flüchtlingen bei der Einreise nach Deutschland helfen. Der Innenpolitiker und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, sagte der »tageszeitung«, es sei »angesichts der momentanen Lage das Mindeste, die zivile unentgeltliche Fluchthilfe vom Straftatbestand der Beihilfe oder Schleusung auszunehmen.« Der Vorstoß ziele laut Korte nicht auf alle Schleuser, sondern lediglich auf Privatleute, die unentgeltlich Fluchthilfe leisten. »Durch die von der Bundesregierung angeordneten Grenzkontrollen werden ganz offensichtlich auch Flüchtlingshelfer kriminalisiert, die Menschen aus humanitären Gründen und ohne Gegenleistung aus den unwürdigen und skandalösen Zuständen vor unseren Grenzen befreit haben«, wird der Linken-Politiker zitiert.

Hintergrund sei eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage Kortes. In der Antwort bekräftigte die Bundesregierung, dass sich strafbar macht, wer Menschen ohne gültigen Pass oder Aufenthaltstitel bei der Einreise ins Bundesgebiet Hilfe leistet. Wörtlich heiße es darin: »Dies gilt nicht nur für professionelle Schleuser, sondern auch für Privatpersonen.« In den vergangenen Wochen seien auch aus Deutschland wiederholt Fluchthelferkonvois aufgebrochen, um Flüchtlingen bei der Einreise nach Deutschland zu helfen. Für Donnerstagabend hatten Aktivisten den Start eines weiteren Konvois aus Berlin angekündigt. epd/nd

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