Des Gorillas Nein soll teuer werden
Niedersachsen geht gegen Diskriminierung vor
»Es sind schon genug Schwarze drin!« So vom Türsteher einer Diskothek abgewiesen, klagt ein junger Farbiger vor dem Amtsgericht auf Schadenersatz. Er bekommt Recht. Der Diskobesitzer muss ihm 900 Euro zahlen. Den Weg zur Justiz geht auch ein türkischstämmiger Deutscher, dessen Diskobesuch ebenfalls am »Gorilla« scheitert, offensichtlich auch wegen »fremden« Aussehens. Das Urteil lautet: 1000 Euro Schadenersatz. Beide Männer mussten ein Zivilverfahren anstrengen. »Von Staats wegen« wären die Gastronomen für das diskriminierende Verhalten ihrer Wächter nicht belangt worden.
Als erstes Bundesland will Niedersachsen dies ändern. Sein Gaststättengesetz soll um einen Passus ergänzt werden, der die Diskriminierung an der Diskotür verbietet und bei Verstößen eine Bußgeldforderung in Höhe von bis zu 10 000 Euro vorsieht. »Wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion« dürfe niemand »bei der Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder ...
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