Loveparade: Schadenersatz abgelehnt

Feuerwehrmann scheitert im ersten Zivilprozess

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Duisburg. Im ersten Zivilprozess zum Loveparade-Unglück ist ein Feuerwehrmann mit seiner Forderung nach Schadensersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Das Landgericht Duisburg wies am Montag die Klage des 53-Jährigen als unbegründet ab, der bei der Loveparade in Duisburg vor fünf Jahren im Einsatz war. Anders als unmittelbar Verletzte hätten Menschen, die den Tod oder die Verletzung von anderen nur miterlebten, in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung. Belastende Situationen und daraus entstehende psychische Erkrankungen gehörten zudem zum Berufsrisiko eines Feuerwehrmanns, erklärte das Gericht (AZ: 8 O 361/14).

Der Mann hatte 90 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Veranstaltungsfirma Lopavent, ihrem Geschäftsführer Rainer Schaller und dem Land Nordrhein-Westfalen verlangt. Der Feuerwehrmann leidet nach eigenen Angaben seit dem Einsatz auf dem Technofestival an einer posttraumatischen Belastungsstörung, wegen der er mittlerweile im Vorruhestand ist. Er sieht auch eine Krebserkrankung als Folge dieser Störung an. Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren bei einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen, etwa 500 wurden verletzt.

Die Richter gingen bei ihrer Entscheidung nicht der Frage nach, wie es zu dem Unglück kommen konnte und wer dafür verantwortlich ist. Vor dem Landgericht Duisburg laufen noch 18 weitere Zivilverfahren zum Loveparade-Unglück. epd/nd

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