Bundessozialgericht: Keine Entlastung für Familien mit Kindern
Kasseler Richter weisen Klage auf Beitragsentlastung in Sozialversicherung ab / Klagendes Elternpaar will Bundesverfassungsgericht anrufen
Kassel. Eltern können keine weitere Beitragsentlastung für die gesetzlichen Sozialversicherungen verlangen. Die gegenwärtigen Regelungen bewegen sich innerhalb des Spielraums des Gesetzgebers, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Das klagende Elternpaar aus Freiburg will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen. (Az: B 12 KR 15/12 R)
Unter Hinweis auf ihre heute 20, 23 und 25 Jahre alten Kinder hatten die Eltern 2006 eine Herabsetzung ihrer Sozialbeiträge verlangt. Die Krankenkasse als Einzugsstelle der Beiträge für alle Sozialversicherungen lehnte dies ebenso ab wie nun die Sozialgerichte durch alle Instanzen.
Die Kläger hatten geltend gemacht, Eltern zögen die Beitragszahler von...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.