Urteile gegen Nazi-Schläger rechtskräftig

Angeklagte ziehen Berufungen zurück

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 2 Min.

Am Mittwochmorgen überprüfte das Amtsgericht Tiergarten ein Urteil vom vergangenen November. Es ging um einen Angriff von vier Neonazis auf linke Gegendemonstranten im Mai 2011: Rund 150 Rechte hatten sich zur Demonstration am Kreuzberger Mehringdamm versammelt. Hunderte Gegendemonstranten stellten sich ihnen entgegen. Um doch losmarschieren zu können, unterliefen Neonazis die überraschten Polizeibeamten durch einen U-Bahn-Tunnel. Wieder auf der Straße, griffen sie vier auf dem Mehringdamm sitzende Männer an, die sich zuvor an den Gegenprotesten beteiligt hatten. Sie wurden dabei durch zahlreiche Tritte und Schläge verletzt.

Erst Jahre später sprach das Amtsgericht ein erstes Urteil gegen vier von zwölf identifizierten Angreifern. Es warf den zum Tatzeitpunkt jugendlichen Marcel T., Robert H., Felix T. und David G. schwere Körperverletzung vor, wobei David G. freigesprochen wurde. Die übrigen sollten eine Geldstrafe zahlen beziehungsweise Arbeitsstunden verrichten. Die Verurteilten und die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. In der Verhandlung am Mittwoch zogen sie ihre Berufungen wieder zurück, womit das Urteil vom November rechtskräftig ist.

Die am Prozess beteiligten angegriffenen Antifaschisten hoffen, dass es bis zur nächsten Verhandlung mit weiteren acht, zum Tatzeitpunkt erwachsenen, Beschuldigten »nicht wieder fünf Jahre dauert«. Sie befürchten, dass der kommende Prozess auch von Nazis besucht werden könnte. Einschüchtern lassen wollen sie sich aber nicht.

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