Erhebung rechtens

Kirchensteuer

Das Koblenzer Verwaltungsgericht (Az. 5 K 1028/14.KO) wies die Klage eines katholischen Ehepaares gegen die Kirchensteuer ab. Da jeder seine Religion frei wählen könne, schütze das Grundgesetz den Kirchenangehörigen nicht vor der Erhebung von Kirchensteuer. Die Abgabe stehe im Einklang mit der deutschen Verfassung und der Charta der Grundrechte der EU.

Die Eheleute hatten den...


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