Die Klägerin, die niemals lebte

Zschäpe-Anwälte verlangen Aufklärung zu Nebenklage-Skandal im NSU-Prozess

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München. Die Affäre um die nicht existierende Nebenklägerin »Meral Keskin« hat ein Nachspiel im Münchner NSU-Prozess. Drei der vier Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe haben den Senat am Dienstag aufgefordert, zu erklären, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass die falsche Nebenklägerin zum Prozess zugelassen werden konnte. Der Vorsitzende Richter Manfred
Götzl und zwei weitere Mitglieder des Senats sollten dazu »dienstliche Erklärungen« abgeben.

Rechtsanwalt Wolfgang Heer verwies darauf, dass die Bundesanwaltschaft bereits vor Beginn des Prozesses im Mai 2013 den Verdacht geäußert habe, »Meral Keskin« existiere möglicherweise
nicht. Schon damals habe es den Verdacht gegeben, das Attest, das Rechtsanwalt Ralph Willms in ihrem Namen vorlegte, könne gefälscht sein. Das Gericht sei der »Anregung« der Bundesanwaltschaft nach weiterer Ermittlung aber nicht gefolgt.

Die Vernehmung eines Mitgründers der »Kameradschaft Jena« verzögerte sich in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht zunächst. Dieser Gruppe gehörten in den 1990er Jahren auch die drei späteren
mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an. Zschäpe muss sich für die Verbrechensserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« verantworten, zu der zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge gehören. dpa/nd

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