NSU-Prozess: Zschäpe und Wohlleben verlangen Aussetzung

Anlass ist die nicht existente Nebenklägerin / Gericht ließ die Entscheidung offen

Die Verteidigung des wegen Beihilfe zum Mord angeklagten Wohlleben hat die Aussetzung des NSU-Prozesses beantragt. Zschäpe schloss sich dem Antrag an. Anlass sind die Unklarheiten über das nicht existierende NSU-Opfer Keskin.

München. Der Münchner NSU-Prozess ist am Donnerstag erneut ins Stocken geraten. Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagte Ralf Wohlleben verlangten die Aussetzung des Verfahrens. Das bedeutet, dass der Prozess von vorn begonnen werden müsste. Bundesanwaltschaft und mehrere Nebenkläger widersprachen. Das Gericht ließ die Entscheidung am Donnerstag offen. Wann sie gefällt wird, war zunächst offen. Die eigentlich geplante Zeugenvernehmung dreier Kriminalermittler fiel aus.

Einer der drei Wohlleben-Verteidiger, Wolfram Nahrath, begründete den Vorstoß damit, dass Zschäpe keine ordnungsgemäße Verteidigung mehr habe, seit drei ihrer vier Anwälte im Juli vergeblich die Entpflichtung von ihrer Mandantin beantragt hatten...


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