Immer mehr Rentner in Sachsen sind arm

Zahl der Bezieher von Grundsicherung steigt / Linkenpolitikerin Zimmermann fordert Solidarische Mindestrente

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Berlin. Immer mehr Rentner in Sachsen sind auf die sogenannte Grundsicherung im Alter angewiesen. Sie ist eine spezielle Form der Sozialhilfe. Von 2013 zu 2014 stieg die Zahl der Bezieher von 10.966 auf 11.089 an. 2003 hatte es nur 6.132 Betroffene gegeben. »Auch in Sachsen ist die Altersarmut weiter auf dem Vormarsch. Es ist bitter, dass Menschen in ihrem Ruhestand nicht von ihrer Rente leben können und zum Sozialfall werden«, erklärte die Linke-Politikerin Sabine Zimmermann. Frauen seien wesentlich häufiger betroffen als Männer. Für die Zukunft sei ein weiterer Anstieg zu erwarten. Zimmermann forderte die rasche Einführung einer »Solidarischen Mindestrente«.

Dass der Osten Deutschlands von Altersarmut besonders betroffen ist, hat einen plausiblen Grund. Häufiger Jobverlust nach der Wende hat die Erwerbsbiografien von Menschen hier immer wieder unterbrochen und große Löcher in ihre Rentenansprüche gerissen. Zimmermann hält es für dringend erforderlich, dass die Bundesregierung das Problem nun einzudämmen versucht: »Um dies zu erreichen, muss unter anderem das Rentenniveau wieder angehoben werden, auf mindestens 53 Prozent«, fordert sie. Zudem müssten die Kürzungsfaktoren und die Rente ab 67 abgeschafft werden.

»Um einen Mindeststandard in der gesetzlichen Rente zu garantieren fordern wir die Einführung einer Solidarischen Mindestrente«, sagte die Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik in der Linke- Bundestagsfraktion. Die Linken halten dabei einen Betrag von 1050 Euro netto für angemessen: »Aber auch dem ausufernden Niedriglohnsektor muss ein Riegel vorgeschoben werden. Der Mindestlohn ist nicht ausreichend, damit Arbeit und auch die Renten wieder existenzsichernd werden.« Dafür gebe es zu viele Ausnahmen; mit 8,50 Euro sei der Mindestlohn einfach zu gering.

Die Grundsicherung im Alter wurde 2003 als eine bedarfsorientierte Sozialleistung eingeführt. Sie sollte dazu beitragen, die sogenannte verschämte Altersarmut einzugrenzen: Oft machten ältere Menschen Sozialhilfeansprüche nicht geltend, obwohl sie ein Anrecht darauf hatten. Wer 65 Jahre alt und entsprechend bedürftig ist, kann die Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen.

Laut Statistik lag 2014 der durchschnittliche Bruttobedarf in Sachsen bei 681 Euro. Von diesem wird die eigene Rente abgezogen. Daraus entsteht der Anspruch auf Grundsicherung. Sie ist also eine Art Auffüllbetrag bis zum Erreichen des Bedarfs. Im Schnitt lag der Anspruch von Empfängern in Sachsen im Vorjahr bei 249 Euro. dpa/nd

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