Regress bei ungültiger ausländischer Fahrerlaubnis
Verkehrsrecht
Wird ein ausländischer Führerschein nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben, bleibt man auf den Kosten eines Unfalles sitzen.
Denn in einem solchen Fall kann der Kfz-Haftpflichtversicherer die Kosten des Schadens zurückverlangen, so die Entscheidung des Amtsgerichts Bergheim vom 30. März 2015 (Az. 27 C 168/14), auf die die AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im verhandelten Fall besaß die Pkw-Fahrerin eine koreanische Fahrerlaubnis. Ihr war bewusst, dass diese in einen deutsc...
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