Es wird nicht auf Wunsch des Kindes entzogen

Sorgerecht

Eltern kann das Sorgerecht nicht entzogen werden, nur weil das Kind es wünscht. Besonders dann nicht, wenn die Eltern die Vorwürfe bestreiten und sogar widerlegen können.

So urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 UF 16/15) und wies damit die Forderung einer Jugendlichen zurück.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, ging eine 13-Jährige zum Jugendamt und bat darum, sie bei einer Pflegefamilie unterzubringen. Sie behauptete, ihr Vater schlage sie regelmäßig und habe ihr dabei sogar einmal einen Zahn abgebrochen. Zudem müsse sie übermäßig viel im Haushalt helfen, beispielsweise Holz hacken oder d...


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