Rückkehrrecht begründet keine Lohnnachzahlung

Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt

Verurteilen Arbeitsgerichte einen Arbeitgeber rückwirkend zum Abschluss eines Arbeitsvertrages, gibt es damit noch keinen rückwirkenden Lohn. Denn eine Arbeitsvergütung setzt vielmehr ein »tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis« voraus.

So urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 19. August 2015 (Az. 5 AZR 975/13) im Fall einer BASF-Beschäftigten.

Die Frau war bis Ende 1986 in dem Chemiekonzern beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis ging danach auf eine neu gegründete Firma im Wege eines Betriebsüberg...


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