Im Schnitt 3155 Euro brutto verdient

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Der durchschnittliche Monatsverdienst in Brandenburg ist um 3,3 Prozent gestiegen, die Verbraucherpreise zogen nur um 0,1 Prozent an. »Die Richtung stimmt«, findet die LINKE.

Vollzeitbeschäftigte Brandenburger haben im zweiten Quartal 2015 im Durchschnitt monatlich 3155 Euro brutto verdient - Sonderzahlungen einbegriffen. Dafür mussten sie 39,7 Stunden in der Woche arbeiten. Der Monatsverdienst lag damit um 3,6 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Da die Verbraucherpreise im gleichen Zeitraum nur um 0,1 Prozent anzogen, hatten die Arbeiter und Angestellten auch real mehr Geld zur Verfügung. Das teilte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jetzt mit.

Im produzierenden Gewerbe liegt der Durchschnittslohn nun bei 3212 Euro, was einem Plus von 6,7 Prozent entspricht. Die 3129 Euro brutto im Monat, die im Schnitt in der Dienstleistungsbranche gezahlt werden, bedeuten dagegen nur ein Plus von 2,1 Prozent. Den mit Abstand höchsten Monatsverdienst verzeichnete mit 5403 Euro der Bergbau, den niedrigsten mit 1988 Euro das Gastgewerbe.

Deutlich über dem Durchschnitt liegen leitende Angestellte mit 6394 Euro sowie Spezialisten und Meister mit 3872 Euro. Gewöhnliche Facharbeiter mussten sich dagegen mit 2658 Euro begnügen, angelernte Beschäftigte mit 2078 Euro und ungelernte Kräfte mit 1922 Euro. Werden jene Brandenburger mitgerechnet, die nur in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind, so beträgt der durchschnittliche Bruttoverdienst 2635 Euro. Das sind aber immerhin auch 3,3 Prozent mehr als im zweiten Quartal vergangenen Jahres.

»Die Richtung stimmt«, findet Martin Günther vom Landesvorstand der Linkspartei. »Den Weg sollten wir mit Nachdruck weitergehen.« Eine Stellschraube hierfür sei die Tarifbindung. »Gerade einmal jeder vierte Betrieb in Brandenburg fällt unter einen Tarifvertrag«, erklärt Günther. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten arbeite ohne. »Die Zeiten für Lohndumping müssen in Brandenburg endgültig vorbei sein«, fordert Günther. Ein wichtiger Hebel könnte seiner Ansicht nach sein, wesentliche Bestandteile von Tarifverträgen auf Landesebene für allgemeinverbindlich zu erklären. af

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