Verfassungsrechtler für rechtliches Vorgehen gegen Pegida
Gusy: Polizei hätte Galgen auf Demo nicht dulden müssen / Anti-TTIP-Demo-Organisatoren distanzieren sich »aufs Schärfste« von Darstellung einer Guillotine
Der Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph Gusy sieht durch das Auftreten radikaler Pegida-Anhänger die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten - die Polizei hätte den Galgen deshalb auch nicht dulden müssen.
Bielefeld. Der Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph Gusy sieht durch das Auftreten radikaler Pegida-Anhänger die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Symbolisch einen Galgen für Politiker mitzuführen, könne rechtlich als Bedrohung oder Landfriedensbruch geahndet werden, sagte er der in Bielefeld erscheinenden »Neuen Westfälischen«. Die Polizei hätte den Galgen deshalb auch nicht dulden müssen.
Ein Verbot der gesamten Pegida-Bewegung ...
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