Es ist nur gültig und wirksam, wenn es handschriftlich verfasst ist

Tipps für das Testament

Jeder Mensch hat das Recht, über die Verwendung seines Nachlasses nach seinem Tod zu entscheiden. Dies geschieht in Form eines Testaments. Dahinter stecken aber Probleme.

Was viele Erblasser nicht wissen: Das letzte Testament ist nur gültig und wirksam, wenn es handschriftlich verfasst ist. Es muss unbedingt eigenhändig verfasst sein. Es darf auch nicht vom leiblichen Kind oder jemandem Nahestehenden geschrieben worden sein. Es kann nicht auf der Schreibmaschine oder dem Computer verfasst werden.

Es muss eine Überschrift wie »Testament« oder »letzter Wille« haben, aus der klar hervorgeht, dass es sich bei dem Dokument auch um ein Testament handelt. Außerdem dürfen Ort und Datum nicht fehlen, und der Verfasser muss das Testament unterschreiben. Ausnahme ist das beim Notar erstellte, formgültig verfasste und von ihm beurkundete Testament.

Aber was nützt ein formgerechtes Testament, wenn es nicht gefu...


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