Hund verursacht Unfall: Hundehalter muss zahlen
Haftpflichtversicherung für Tierhalter
Stürzt ein Radfahrer, weil ihm ein Hund vor das Rad läuft, muss der Hundehalter für den Schaden aufkommen.
Eine Kollision zwischen Hund und Rad muss dazu nicht unbedingt stattgefunden haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Hund entgegen einer Gemeindeverordnung nicht angeleint war. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz das Landgericht Tübingen mit Urteil vom 12. Mai 2015 (Az. 5 O 218/14).
Hintergrund: Tierhalter haften nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches für Schäden, die ihre Tiere anderen zufügen. Dies betrifft sowohl Verletzungen von Menschen und anderen Tieren als auch die Beschädigung von Sachen. Ein besonderes Verschulden des Tierhalters ist nicht erforderlich.
Von der Haftung ausgenommen sind nur Tiere, mit denen der Halter seinen Lebensunterhalt...
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