Vorkasse für Zahlung von vermeintlichem Lottogewinn
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor dreister Abzockmasche
Großes Staunen lösen derzeit bei einigen Verbrauchern Gewinnbescheide der Lotto49 Deutschland GmbH aus. Die Adressaten werden beglückwünscht zu einem Lotteriegewinn von über 90 000 Euro.
Aufgrund »steuerbedingter Geschäftsanweisung« könne der Gewinn aber nicht auf das Konto überwiesen werden, sondern würde von einem Geld & Werttransportunternehmen überbracht. Diese Internationale Transport & Security GmbH aus Leonding wiederum verlangt einen Geld- & Werttransportversicherungsbetrag von 4,5 Prozent der Gewinnsumme. Die Überweisung dieser r...
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