Sachsens VS: Kein Anlass für Pegida-Beobachtung
Verfassungsschutz erklärt: entlastende Aspekte überwiegen / Debatte über Pegida-Verbot entbrannt / CDU-Innenexperte: Müssen Verbot prüfen / Politiker von CSU und SPD dagegen
Update 18 Uhr: Sachsens Verfassungsschutz: Kein Anlass für Pegida-Beobachtung
Beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz sieht man zur Zeit keinen Anlass für eine Beobachtung der Führung der rechten Pegida-Bewegung. Sie könne derzeit nicht zum Beobachtungsobjekt im Freistaat Sachsen werden, »weil die gesetzlichen Hürden hierfür zu hoch sind«, sagte der Sprecher des Amtes, Martin Döring, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. »Denn in der Gesamtschau dominieren noch die entlastenden gegenüber den belastenden Aspekten, die für das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen Schutzgüter der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung sprechen.« Davon unabhängig sei der Verfassungsschutz aber informiert, was bei Pegida vorgehe. »Das, was wir gegenwärtig natürlich dürfen, ist das aufmerksame Registrieren von Entwicklungen, um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.«
Update 16.15 Uhr: Studie zeigt, dass...
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