Landesaufträge nur bei Mindestlohn

Schwerin will die möglichen Ausnahmen nicht nutzen

Schwerin. Trotz bundesweit geltender Ausnahmen für den gesetzlichen Mindestlohn sollen öffentliche Aufträge des Landes Mecklenburg-Vorpommmern auch künftig prinzipiell nur an Firmen gehen, die mindestens 8,50 Euro je Stunde an ihre Beschäftigten zahlen. »Es gibt für uns keinen Weg zurück zu Löhnen unter 8,50 Euro«, sagte der SPD-Abgeordnete Jochen Schulte am Mittwoch im Schweriner Landtag bei der Einbringung des g...


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