Ab 2016 Antrag nur noch mit Identifikationsnummer gültig
Steuertipps: Freistellungsantrag für die Bank und Gesundheitskosten
Haben Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt? Dann sollten Sie jetzt handeln. Denn ab 1. Januar 2016 werden Freistellungsaufträge ohne Steueridentifikationsnummer ungültig. Bislang war die »IdNr« dazu nicht erforderlich.
Viele Steuerzahler haben ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Damit werden Kapitalerträge, also Zinsen oder zum Beispiel Dividenden nicht besteuert, sofern der Höchstbetrag nicht überschritten wird. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 801 Euro (Unverheiratete) und 1602 Euro (Verheiratete).
Was passiert, wenn der Freistellungsauftrag - aus welchen Gründen auch immer - seine Gültigkeit verliert? Dann werden die Zinsen und Erträge besteuert. Das bedeutet Aufwand für den Anleger, weil er im darauffolgenden Jahr auch die Anlage KAP zu seiner Steuererklärung ausfüllen muss. Außerdem muss er auf sein Geld warten.
Denn die Steuern, auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erhält der Steuerzahler erst mit dem Steuerbescheid zurück.
Deshalb sollte der Rat beachtet werden, die Steueridentifikationsnummer ihrer Bank mi...
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