Stinkefinger gegen Rechts!
Zossen. Das Verfahren gegen die Aktivistin Irmela Mensah-Schramm wegen Beleidigung von Teilnehmern einer NPD-Kundgebung ist eingestellt worden. Das Amtsgericht Zossen (Teltow-Fläming) habe dies »wegen geringem Verschulden und fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung« entschieden, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mit. Mensah-Schramm hatte als Gegendemonstrantin den Teilnehmern einer NPD-Kundgebung in Blankenfelde abfällig den Mittelfinger (»Stinkefinger«) gezeigt und war daraufhin wegen Beleidigung angezeigt worden.
Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts in Höhe von 450 Euro legte die Berliner Aktivistin, die sich selbst »Politik-Putze« nennt, Widerspruch ein. Daraufhin sollte es am Donnerstag zur mündlichen Verhandlung kommen. Doch dann entschied die Richterin, das Verfahren einzustellen. dpa/nd
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