Heckler & Koch will Ausfuhr von Waffenteilen nach Saudi-Arabien mit Klage erzwingen
Unternehmen bestätigt »Untätigkeitsklage« gegen Bundesbehörde / Derzeit dürfen keine Gewehrteile in Golfstaat geliefert werden
Berlin. Mit einer Klage gegen die Bundesregierung will der Waffenhersteller Heckler & Koch die Genehmigung für die Ausfuhr von Teilen des Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien erzwingen. Das Unternehmen bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstagabend, dass es eine Untätigkeitsklage eingereicht hat. Zuvor hatte die »Süddeutsche Zeitung« (Freitag) darüber berichtet.
Derzeit dürfen keine Fertigungsteile für das Gewehr nach Saudi-Arabien geliefert werden, wo das G36 seit einigen Jahren in Lizenz hergestellt wird. Heckler & Koch hat nach eigenen Angaben auf seinen Genehmigungsantrag zur Ausfuhr der Komponenten bislang keine Antwort von der Regierung bekommen. Eine »transparente Entscheidung« sei für das Unternehmen und die Kunden jedoch von entscheidender Bedeutung, teilte ein Sprecher mit.
Der »Süddeutschen Zeitung« zufolge richtet sich die Klage gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Für den Fall einer Ablehnung des Antrags habe das Unternehmen aus Oberndorf am Neckar bereits angekündigt, Schadenersatz zu fordern. Dabei gehe es um einen zweistelligen Millionenbetrag, berichtete die Zeitung.
Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte zu Beginn seiner Amtszeit vor zwei Jahren eine strenge Auslegung der Rüstungsexportrichtlinien angekündigt. Vor einigen Monaten hatte die Bundesregierung festgelegt, dass Lizenzproduktionen in sogenannten Drittstaaten wie Saudi-Arabien, also Länder, die keine EU- oder NATO-Mitglieder sind, künftig untersagt sind. Der Waffenexport nach Saudi-Arabien ist vor allem wegen der Menschenrechtslage in dem Königreich umstritten. Agenturen/nd
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