Kritik an Kopftuch-Entscheid

Verband sieht Verfassungswidrigkeit wegen Ausschluss von Glaubensgruppe

  • Fabian Köhler
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Diese Woche endet der Mitgliederentscheid der SPD unter anderem mit einer Frage zum Kopftuch. Die Entscheidung des Senats zur Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes ist bereits gefallen.

Als Berlins CDU-Innensenator Frank Henkel die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes verkündete, beeilte er sich wohl nicht ohne Grund zu erklären, dass davon «alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen unterschiedslos» betroffen seien. Und auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) versicherte, dass das Gesetz kein «Anti-Kopftuchgesetz» sei.

Doch trotz aller Versicherungen, der «Kopftuchstreit» hat mit der Diskussion ums Berliner Neutralitätsgesetz sein neuestes Kapitel aufgeschlagen. Der Ursprung dafür, dass das Thema nun in Berlin wieder auf der Agenda steht, liegt in einer Schule in Nordrhein-Westfalen. Die dortige Schulbehörde untersagte zwei muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches. Die beiden klagten sich bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses gab ihnen im Januar dieses Jahres recht.

Ein halbes Jahr hatte Henkels Senatsverwaltung sich nun Zeit genommen, um herauszufinden, ob nicht auch das ...


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