WLAN-Betreiber sollen nicht länger büßen

Bundesrat wendet sich gegen Störerhaftung, nun muss die Bundesregierung Farbe bekennen

  • Fabian Köhler
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Aus den Bundesländern kommen kritische Töne zu einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Netzaktivisten klatschen Beifall. Doch das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrates nicht.

Betreiber von WLAN-Hotspots dürfen nicht verpflichtet werden, Verbindungen zu verschlüsseln und Nutzer zur Anerkennung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu veranlassen. Dies zumindest fordern die Ausschüsse für Recht, Kultur und Wirtschaft im Bundesrat und widersprechen damit einem Gesetzesentwurf zur sogenannten Störerhaftung der Bundesregierung.

Das Bundeskabinett hatte im September eine Neufassung des Telemediengesetzes verabschiedet, das unter anderem die Frage neu regeln soll, inwieweit die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots für Straftaten ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können - darunter zählen auch illegale Downloads. Die Ausschüsse des Bundesrates fordern von der Bundesregierung nun, was Datenschützer und Branchenverbände schon seit langem wollen: Ein Ende der Störerhaftung. Ausnahmen sollen nur dann gelten, wenn der Hotspot-Anbieter wissentlich mit einem kriminellen Nutzer zusammenarbeitet. Die Ausschüsse forde...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.