Welche Aufsichtspflicht gilt für ein Rad fahrendes Kind?
Verkehrsrecht
Eltern müssen ihre unter zehn Jahre alten Kinder im Straßenverkehr beaufsichtigen. In einem verkehrsberuhigten Bereich in Wohnungsnähe können sie aber ein achteinhalb Jahre altes Kind allein Rad fahren lassen.
Sie verstoßen dann nicht gegen ihre Aufsichtspflicht. Allerdings müssen sie über die allgemeinen Verkehrsregeln aufgeklärt haben. Über eine dementsprechende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 13. Februar 2015 (Az. 13 S 153/14) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Fall: Der Junge fuhr mit seinem Fahrrad in einer verkehrsberuhigten Straße in der Nähe der elterlichen Wohnung. Als er rechts in eine Straße einbiegen wollte, stieß er mit einem Auto zusammen, das an der Haltelinie hielt. Der achteinhalb Jahre alte Junge trug die Schuld an dem Unfall. Die Fahrerin des Autos wollte den Schaden von etwa 2200 Euro ersetzt bekommen. Die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, als sie den Jungen allein fahren ließen.
Das Urteil: Die Klage hatte in der ersten Instanz noch Erfolg, scheiterte aber beim Landgericht endgültig. Zwar habe der Junge den Unfall verursacht, jedoch könnte den E...
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