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Bei der Absetzung der Kosten ist das Umzugsmotiv entscheidend
Steuertipps
Wenn es nicht ganz klar zu entscheiden ist, ob Arbeiten im Zusammenhang mit einem Umzug eher in die berufliche oder private Sphäre eines Steuerzahlers fallen, dann zieht der Betroffene den Kürzeren.
Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darf für eine Absetzbarkeit fast ausschließlich die berufliche Sphäre betroffen sein, so ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. X B 153/11).Ein Selbstständiger zog aus betrieblichen Gründen um und ließ vor dem Bezug seines neuen Objekts Malerarbeiten durchführen. Diese betrafen teils den privaten, teils den beruflichen Teil seiner Wo...
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