Genosse klagt gegen Genosse

Sachsens Linksfraktion zieht wegen einer verwehrten Anhörung vor das Verfassungsgericht

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die LINKE im sächsischen Landtag verklagt den Finanzausschuss beim Verfassungsgericht - mit kuriosen Folgen: Sie trifft damit ausgerechnet einen ihrer eigenen Genossen.

Das Deckblatt der Klageschrift, die derzeit im sächsischen Landtag kursiert, klingt nach Skandal, nach Zerwürfnis, nach Flügelkampf. In einem Streit vor dem Verfassungsgericht des Freistaats sollen sich gegenüber stehen: Rico Gebhardt als Kläger, Klaus Tischendorf als Beklagter. Ersterer ist Chef der Linksfraktion, letzterer war bis 2014 ihr parlamentarischer Geschäftsführer. Genosse klagt also gegen Genosse. Liest sich, als flögen bei der LINKEN in Sachsen die Fetzen.

Tatsächlich ist der Fall freilich weniger dramatisch als vielmehr kurios. Die von Gebhardt vertretene Fraktion klagt gegen den Finanzausschuss des Parlaments - zu dessen Chef im Dezember 2014 Tischendorf gewählt wurde. Wegen der Klage findet sich der Politiker aus dem Erzgebirge genau genommen in einer schizophrenen Lage: Als Ausschusschef steht Tischendorf eine Klage ins Haus, die der Abgeordnete Tischendorf selbst mit beschlossen hat.

Grund dafür, dass sich d...


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