Zwanzig Jahre für eine Sachbeschädigung
Auf psychiatrische Diagnosen können langfristige Zwangseinweisungen folgen - Anwälte und Wissenschaftler machen jetzt Druck dagegen
Laut Strafgesetzbuchparagraf 63 können Menschen nach Bagatelldelikten in geschlossenen Anstalten verschwinden. Derzeit wird er überarbeitet. Eine neue Gruppe will die Bestimmung fallen sehen.
Schuld ist die Voraussetzung von Strafe. Das wird Jurastudenten schon im ersten Semester eingetrichtert. Eine Ausnahme: »die Verrückten«. Denn wer irre ist, hat nicht die Fähigkeit, zwischen falsch und richtig zu unterscheiden. Für solche Menschen greifen Paragrafen, in denen von »Schwachsinn« und »seelischer Abartigkeit« die Rede ist. An die Stelle von Strafe tritt »Heilung« - durch Einweisung in die Psychiatrie, Zwangsbehandlung und Medikamente.
Gegen diese Sonderbehandlung im Recht hat sich nun eine Gruppe von Anwälten zusammengetan. »Kartell gegen § 63« nennt sich die bisher elfköpfige Gruppe. Mit dabei unter anderem Gerhard Strate, der Rechtsanwalt von Gustl Mollath. Der Paragraf, den das Kartell gern aus dem Strafgesetzbuch gelöscht sähe, regelt, dass Personen, die im Zustand der Schuldunfähigkeit Straftaten begangen haben und als gefährlich gelten, in die Psychiatrie eingewiesen werden. Einer der Initiatoren des Kartells ist der ...
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