Vorratsdatenspeicherung nimmt nächste Hürde

Auch der Bundesrat stimmt für ein verdachtsunabhängiges Informationssammeln

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Mit großer Mehrheit ließ der Bundesrat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung passieren. Ablehnung kam lediglich aus Thüringen.

Es war der zweite Anlauf der Bundesregierung, eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Diesmal hatte sie Erfolg. Nachdem bereits der Bundestag das Gesetz beschlossen hatte, passierte es am Freitag auch den Bundesrat.

Es verpflichtet die Telekommunikationsunternehmen dazu, die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zehn Wochen aufzubewahren, damit Ermittler darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handygesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden.

Bereits im Jahr 2010 war ein erstes Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Auch der Europäische Gerichtshof hatte im April 2014 eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Für die Richter konnte das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung keine uferlosen Eingriffe in Grundrechte rechtfertigen. Die Datenspeicherung »müsse auf das absolut Notwendige beschränkt werden«, hieß es. Insbesondere...


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