Kein Widerruf des Vertrages

Partnervermittlung

Ein Vertrag mit einer Partnervermittlung ist auch dann gültig, wenn der Kunde mit den Partnervorschlägen nicht zufrieden ist. Zumindest dann, wenn die Vorschläge seinen angegeben Vorgaben entsprechen.

So urteilte das Amtsgericht Neumarkt (Az. 1 C 28/15), wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet.

Der Fall: Ein Alleinstehender aus einem ländlichen Wohngebiet suchte eine Partnervermittlung auf. Diese garantierte ihm acht Partnervorschläge. Im Vertrag entschied sich der Mann, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten, wenn ihm in den nächsten 14 Tagen Partner vorgeschlagen werden würden. Er gab an, eine Partnerin zwischen 58 und 64 Jahren zu suche...


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