Strengere Regeln für Auskünfte

Neues Meldegesetz seit 1. November 2015 in Kraft

Zum 1. November 2015 ist ein neues Meldegesetz in Kraft getreten. Erstmals gelten dann bundesweit einheitliche melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger. Eine wesentliche Neuerung ist: Der Vermieter hat wieder eine Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung von Mietern.

Für Mieter und Vermieter sind mit dem Bundesmeldegesetz seit dem 1. November einigen Änderungen in Kraft getreten. Das Gesetz gleicht die melderechtlichen Vorschriften bundesweit an. Parallel dazu werden wichtige Punkte neu geregelt, die alle Bürger betreffen.

Die Rückkehr der Einzugsbestätigung

Wer umzieht, muss den zuständigen Meldebehörden seine neue Wohnanschrift binnen zwei Wochen mitteilen - sonst droht ein Bußgeld. In den vergangenen Jahren reichte eine einfache Anmeldung beim Amt.

Mit dem Bundesmeldegesetzes kommt nun die bis 2002 schon einmal obligatorische Vermieterbestätigung zurück. Das heißt: Die Behörden verlangen eine schriftliche Bescheinigung des Vermieters darüber, dass der Anmelder wirklich bei ihm einzieht.

Das soll »Scheinanmeldungen« verhindern, mit denen die wirkliche Anschrift verschleiert wird. Den 2002 verfügten Wegfall der Vermieterbescheinigung nutzten fortan Kriminelle und Terroristen, um ...


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