Kettenbefristungen über fast 15 Jahre
Bundesarbeitsgericht
Fällt eine Arbeitnehmerin wegen der Geburt und Betreuung von drei Kindern fast 15 Jahre in einem Unternehmen aus, kann der Arbeitgeber eine Vertretung immer wieder neu befristet einstellen.
Eine Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber bei jedem befristeten Arbeitsvertrag von vorn herein immer von einem zeitlich begrenzten Vertretungsbedürfnis ausgehen musste, entschied das Bundesarbeitsgericht am 29. April 2015 (Az. 7 AZR 3...
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