Flugbegleiter dürfen streiken
Ausstand wegen Übergangsrente bei Lufthansa geht weiter / Gericht enscheidet
Die Flugbegleiter der Lufthansa dürfen weiter streiken. Das entschied das Düsseldorfer Arbeitsgericht am Mittwochnachmittag und wies damit einen Antrag auf Verbot des bis einschließlich Freitag angekündigten Streiks zurück. Gegen den den seit vorigem Freitag laufenden Ausstand an den Standorten München Düsseldorf und Frankfurt am Main war Lufthansa bereits am Dienstag vor die Arbeitsgerichte in Darmstadt und Düsseldorf gezogen.
Als Begründung hieß es aus dem Konzern, die Forderungen der Flugbegleiter UFO seien zu unkonkret. es sei darin beispielsweise nicht festgelegt, ab welchem Alter die Übergangsversorgung für vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus dem Dienst ausscheidende Beschäftigte gelten soll. Um die Alters- und Übergangsversorgung dreht sich der seit über einem Jahr andauernde Tarifkonflikt im Kern.
Während das Düsseldorfer Arbeitsgericht der Argumentation am Dienstag folgte, wies Darmstadt den Antrag zurück. So wurden Streikmaßnahmen nur in Düsseldorf für den Dienstagabend verboten. Die Lufthansa stellte sogleich einen Folgeantrag in Düsseldorf, da UFO bis Freitag streiken will und scheiterte vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht. Es sei eine andere Kammer gewesen, die zu einer anderen Einschätzung des Sachverhaltes gekommen sei, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber »nd«.
Nach Unternehmensangaben fielen durch den Streik am Dienstag 931 der geplanten Flüge auf der Kurz-, Mittel und Langstrecke an den bestreikten Flughäfen München, Frankfurt am Main und Düsseldorf ausgefallen. Betroffen waren rund 96 000 Passagiere. Allein in München ist den Angaben zufolge mit 600 die Hälfte der geplanten Flüge ausgefallen.
UFO hatte dann die rund 19 000 bei der Lufthansa beschäftigten Stewardessen und Stewards bis einschließlich zum Streik auf der Lang- und Mittelstrecke von Mittwoch bis Freitag aufgerufen. Es ist der längste Ausstand in der Geschichte des Unternehmens.
Der Konflikt zieht sich schon lange hin. Der Konzern hatte die Tarifverträge zur Alters- und Übergangsversorgung für alle Beschäftigtengruppen in der Kabine, im Cockpit und am Boden zum 31. Dezember 2012 gekündigt, und den drei betroffenen Gewerkschaften UFO, Vereinigung Cockpit (VC) sowie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di getrennt Gesprächsangebote unterbreitet.
Die Verhandlungen mit VC waren im April 2014 für gescheitert erklärt worden. Die Piloten waren seitdem ein Dutzend Mal im Ausstand. Im September hatte das Landesarbeitsgericht Hessen einen Streik verboten. Die Richter waren der Ansicht gefolgt, dass sich der Streik in Wirklichkeit gegen den geplanten Ausbau von Lufthansa-Billigtöchtern richte. Damit gehe es um nicht bestreikbare Entscheidungen im Rahmen der unternehmerischen Freiheit. Gegen diese Entscheidung ist eine Verfassungsklage von VC in Karlsruhe anhängig.
Die zweite Verhandlungsrunde zwischen Lufthansa und ver.di, die im Unternehmen rund 33 000 Beschäftige vertritt, sei am Dienstag ergebnislos zu Ende gegangen, sagte ein Sprecher gegenüber »nd«.
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