Kampf um »Eindruckserweckung«

Arbeitsgericht Berlin wies Antrag des Babylon-Betreibers auf einstweilige Verfügung ab

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Mit einer einstweiligen Verfügung gegen einen Mitarbeiter ist gestern die Neue BABYLON GmbH vor dem Arbeitsgericht gescheitert.

Der 30-jährige Krieg zog sich mit einigen Unterbrechungen über 30 Jahre hin, die stillen und lauten Gefechte um das altehrwürdige Kino Babylon am Rosa-Luxemburg-Platz haben das Zeug zu einer ähnlichen Schlacht. Lennart Molnar ist Filmvorführer im Babylon und musste sich am Mittwoch als »Beklagter« vor dem Landesarbeitsgericht verantworten. Es sollte ihm untersagt werden, ein Flugblatt von ver.di vor dem Kino zu verteilen. Seit Juli befinden sich Mitarbeiter des Filmtheaters in einem unbefristeten Streik und auf der Straße vor dem Kino verteilen sie die ver.di-Zettel. Erzürnt über dieses Papier ist Timothy Grossman, der Geschäftsführer des Kinos. Es passt ihm nicht, dass in dem Gewerkschaftsflugblatt Dinge gesagt werden, die aus seiner Sicht den falschen Eindruck erwecken, bei dem Kino handele es sich um ein finanziell gut ausgestattetes Unternehmen, während die Mitarbeiter am Rande des Mindestlohnes dahinvegetieren. Und so wettert der ...


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