Waffenbesitz nur mit gutem Grund
Bundesverwaltungsgericht schränkt Waffenscheine für Sicherheitsfirmen ein
Waffenscheine für Sicherheitsunternehmen werden ab sofort unter strengeren Voraussetzungen als bisher vergeben. Während Sicherheitsfirmen bisher in der Regel pauschal Waffenbesitzkarten für die Dauer von drei Jahren bekamen, werden die Dokumente ab jetzt nur noch für konkrete Bewachungsaufträge ausgestellt. Dabei müssen die Unternehmen nachweisen, dass die Pistolen unbedingt nötig sind, um einen Menschen oder ein Gebäude zu schützen. Das sind die Konsequenzen eines Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 6 C 67.14).
Die höchstrichterliche Entscheidung bestätigt einen Erlass des Bundesinnenministeriums, der mit den Innenministern der Länder abgestimmt war. Die neue Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz krempelte die bisherige Vergabepraxis in den Behörden um. Den Anstoß dafür hatten die Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg gegeben: Sie befürchteten Gefahren durc...
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