Vorwurf der Wahlfälschung gegen Jürgens

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Wegen Betrugs bei Fahrtkostenabrechnungen und wegen Wahlfälschung will die Staatsanwaltschaft den Ex-Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (LINKE) vor Gericht bringen.

Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat den ehemaligen Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (LINKE) wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Wahlfälschung angeklagt. Jürgens soll laut Anklage durch Angabe eines falschen Wohnsitzes über zehn Jahre Fahrtkosten und Zuschüsse in Höhe von knapp 87 000 Euro zu Unrecht kassiert haben, sagte der Sprecher des Potsdamer Amtsgerichts, Oliver Kramm, am Freitag. Zudem soll er Wahlfälschung begangen haben, weil er im Frühjahr 2014 für den Kreistag Oder-Spree kandidierte, obwohl er seinen Hauptwohnsitz in Potsdam gehabt habe. Das Amtsgericht muss nun über die Zulassung einer Hauptverhandlung entscheiden.

Laut Anklage soll Jürgens seit 2004 erst Erkner und dann Beeskow als Hauptwohnsitz angegeben haben, obwohl er hauptsächlich zunächst in Berlin und dann in Potsdam gewohnt habe. Seit Dezember 2009 habe er eine Eigentumswohnung in der Landeshauptstadt gehabt. Durch die unrichtigen Angaben sei der Landtagsverwaltung ein Schaden von 69 701,06 Euro entstanden, so die Anklage. Hinzu kämen über einen Zeitraum von sechs Jahren Zuschüsse für eine Zweitwohnung in Potsdam in Höhe 17 000 Euro.

Jürgens hatte dem Landtag in der vergangenen Woche angeboten, 7000 Euro Zuschuss zurückzuzahlen. Auf Nachfrage verwies der 35-Jährige am Freitag auf seine Anwälte. Rechtsanwalt Norman Lenz erklärte dem »nd«, ihm liege die Anklageschrift erst seit dieser Woche vor und er müsse sie zunächst eingehend prüfen, bevor er sich dazu äußern könne.

Seinen Sitz im Kreistag Oder-Spree hat Jürgens im Oktober 2014 niedergelegt. In den Landtag ist er bei der Wahl im September 2014 nicht wieder eingezogen. Er hat danach einen Job in der Linkfraktion angenommen. Er ist dort Referent für Bildung, Jugend, Sport, Wissenschaft und Kultur. Die Wissenschaft war schon als Landtagsabgeordneter sein Thema. dpa/nd

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